Neue Sammelverordnung für FFH-Gebiete

Der Freistaat Bayern ist im Begriff der Festsetzung von FFH-Flächen.

 

Dem Entwurf der Sammelverordnung nach ist zu erwarten, dass entgegen der bisherigen Nachweispflicht einer Beeinträchtigung der Schutzziele beim Kläger gelegen hat. Dem neuen Entwurf nach liegt nun die Beweispflicht beim Nutzer  oder Eigentümer. Das Bedeutet, der Eigentümer muss mitunter durch Gutachter oder Inanspruchnahme einer juristischen Begleitung nachweisen, ordnungsgemäß gewirtschaftet zu haben. Diese Beweislastumkehr verursacht mitunter erhebliche Kosten.

 

Unter der Website http://q.bayern.de/natura2000-beteiligung können alle Einzelheiten entnommen werden.

 

Bitte prüfen Sie, ob Sie mit einem oder mehreren Grundstücken betroffen sind und formulieren Sie ggf. Ihre Einwendungen mit Hilfe der Einwendungsbögen. Bis einschließlich 06.02.2015 besteht hierzu die Möglichkeit.

 

Neu: Die Einwendungsfrist wurde auf 01.05.2015 verlängert

 

Weitere Informationen erhalten Sie unten zum Download.

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