Die Grundsteuerreform 2025
Das Bundesverfassungsgericht hat am 10. April 2018 das derzeit gültige System der Grundsteuer auf Grundlage der sogenannten Einheitswerte für verfassungswidrig erklärt. In der Folge beschloss der Bundestag ein neues Bundesmodell für die Grundsteuer und versah es mit einer Öffnungsklausel, die den Ländern wiederum die Einführung eines abweichenden Systems ermöglichte. Hiervon machte der Bayerische Landtag Gebrauch und erließ das Bayerische Grundsteuergesetz (BayGrStG) vom 10. Dezember 2021. Mit diesem Gesetz wird für Grundstücke in Bayern anstelle der Einheitswertbewertung ein wertunabhängiges Flächenmodell umgesetzt.
Die neuen Berechnungsgrundlagen zum 1.1.2025 wurden bis auf wenige Einzelfälle (z.B. Zerlegungen Finanzamt Starnberg, Finanzamt Landsberg) durch das zuständige Finanzamt Weilheim-Schongau ermittelt; basierend auf den von Ihnen über ELSTER beziehungsweise in Papierform übermittelten Daten oder geschätzten Werten (Grundsteuererklärungen).
Die Gemeinde Pähl berechnet die Grundsteuer auf Grundlage der durch das Finanzamt übermittelten jeweiligen Bewertungen (Meßbeträge) und multipliziert diese mit dem jeweils festgesetzten Hebesatz zur Grundsteuer A bzw. Grundsteuer B; vgl. Satzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze der Gemeinde Pähl (Hebesatzsatzung) vom 07.11.2024.
Mit dem Grundsteuerbescheid setzt die Gemeinde die zu zahlende Grundsteuer fest. Grundlage für die Festsetzung dieses Bescheids sind die Feststellungsbescheide der Finanzämter, die als sogenannte Grundlagenbescheide für die Gemeinde für die Berechnung der Grundsteuer bindend sind. Steuerpflichtige, die deshalb Einwände gegen die Berechnungsgrundlagen und Höhe der Grundsteueräquivalenzbeträge, der Grundsteuerwerte, der Steuermesszahlen und der Grundsteuermessbeträge haben, müssen sich an das zustände Finanzamt und nicht an die Gemeinde wenden.
Die Grundsteuerbescheide 2025 gehen Ihnen voraussichtlich bis Mitte Januar 2025 zu!
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Hinweis des Finanzamtes zum weiteren Ablauf der Grundsteuerreform:
Bei Fragen zum zugrunde gelegten Grundsteuermessbetrag oder den Grundsteueräquivalenzbeträgen bzw. dem Grundsteuerwert wenden Sie sich bitte unter Angabe des jeweiligen Aktenzeichen Finanzamt ausschließlich und schriftlich an das hierfür zuständige
Finanzamt Weilheim-Schongau
Bewertungsstelle
Hofstraße 23
82362 Weilheim i. OB
E-Mail: poststelle.fa-wm@finanzamt.bayern.de
Hotline: 089/30700077
Hinweis: Das Steueramt der Gemeinde Pähl kann Ihnen hierzu keine Auskünfte leisten.