Grundsteuerreform in Bayern:
Die Erklärung können Sie ab dem 1. Juli 2022 bequem und einfach elektronisch über ELSTER - Ihr Online-Finanzamt - unter https://www.elster.de abgeben. Sofern Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich bereits jetzt registrieren. Bitte beachten Sie, dass die Registrierung bis zu zwei Wochen dauern kann.
Falls Eigentümerinnen und Eigentümer nicht die Möglichkeiten zur elektronischen Übermittlung der Erklärung haben, dürfen nahe Angehörige oder Steuerberater sie hierbei unterstützen. Diese können die eigene Registrierung bei ELSTER nutzen, um die Erklärung abzugeben.
Die Steuererklärung kann auch auf Papier eingereicht werden:
- Die bayerischen Formulare stehen in einer grauen Variante ausschließlich zum Ausfüllen am PC und anschließendem Ausdruck bereit.
- Alternativ stehen ab dem 1. Juli 2022 die bayerischen Formulare in einer grünen Variante zum handschriftlichen Ausfüllen in den Finanzämtern sowie den Verwaltungen der Städte und Gemeinden in Bayern zur Verfügung.
Wichtige Informationen für die Grundsteuerreform in Bayern finden in den Anhängen oder unter www.grundsteuer.bayern.de
Informationen des Bayerischen Landesamt für Steuern finden Sie in diesem Informationsschreiben.
Weitere Informationen und Hilfestellungen finden Sie hier:
Schaubild Anforderungsstruktur Erläuterung, Checkliste für ein Wohngrundstück, Broschüre, Flyer Grundsteuerreform, Flyer Fragen und Antworten (FAQ´s)
Hebesätze seit 01. Januar 2010:
Grundsteuer
Grundsteuer A Hebesatz 330 v. H.
Grundsteuer B Hebesatz 350 v. H.
Gewerbesteuer
Hebesatz 350 v. H.
Hundesteuer ab 01. Januar 2021:
75,00 € für den ersten Hund
150,00 € für jeden weiteren Hund
1.000,00 € je Kampfhund