Ermittlung der Bodenrichtwerte

 

Die Bodenrichtwerte werden aus der Kaufpreissammlung und deren Auswertung abgeleitet. Sie sind durchschnittliche Lagewerte für Grundstücke unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustands. Bodenrichtwerte beziehen sich auf den Quadratmeter Grundstücksfläche.

 

Der Bodenrichtwert ist nicht unmittelbar der Verkehrswert eines bestimmten Grundstücks. Schlüsse vom Bodenrichtwert auf den Verkehrswert eines zu bewertenden Grundstücks können nur unter Berücksichtigung vorhandener Unterschiede in den wertbestimmenden Eigenschaften gezogen werden.

Diese sind

  • Lage,

  • Entwicklungszustand,

  • Art und Maß der baulichen Nutzung,

  • Erschließungszustand, Grundstücksgröße,

  • Grundstückszuschnitt sowie Zeitfaktor.

 

Bodenrichtwerte sowie sonstige Grundstücksmarktdaten können somit im Einzelfall die sachverständige Wertermittlung, das heißt ein Gutachten nicht ersetzen.

 

Bodenrichtwerte werden auf 31. Dezember eines jeden geraden Kalenderjahres ermittelt. Die Ermittlung ist bis zum 30. Juni des folgenden Jahres durchzuführen.

 

Die aktuellen Bodenrichtwerte können Sie beim Landratsamt Weilheim-Schongau -Gutachterausschuss- erfragen unter der Telefonnummer 0881/681-1300.

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