Rentenberatung in der Gemeinde Pähl
Im Rathaus der Gemeinde Pähl findet zukünftig einmal monatlich eine Rentenberatung statt.
Hierfür kommt ein externer Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung des Bundes zu uns ins Haus. Er kann Sie in allen Fragen und Belangen bezüglich Ihrer Rentenversicherung (einschließlich Kontenklärung) beraten.
Folgende Termine stehen heuer zur Verfügung:
- Dienstag, der 10.01.2023
- Dienstag, der 07.02.2023
- Dienstag, der 07.03.2023
Es ist unbedingt eine vorherige Terminvereinbarung mit dem
Versichertenberater erforderlich! Die Kontaktdaten erhalten Sie im Rathaus (Tel. 08808/9204-0).
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Alternativ können Sie die Sprechtage der Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd in Weilheim nutzen.
Diese können ab sofort unter der
Hotline-Nr. 0800 1000 48015
(Terminvergabe Mo.-Do. 07.30 – 16.00 Uhr, Fr. 07.30 - 12:00 Uhr)
gebucht werden und finden im
Landratsamt Weilheim-Schongau
- Nebengebäude -
Stainhartstr. 7
82362 Weilheim
statt.
Für folgende Termine wurde von der Rentenversicherung unser Beratungszimmer reserviert:
27.09.2022
25.10.2022
29.11.2022
20.12.2022
Am Servicetelefon können Sie auswählen, ob Sie Unterlagen benötigen (Auswahl 2), Allgemeine Fragen zum Rentenrecht oder zum Bearbeitungsstand haben (Auswahl 5) oder eine individuelle Rentenberatung bzw. einen Beratungstermin benötigen (Auswahl 8). Beratungstermine werden hier sowohl für die Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung Bayern Süd als auch für die Rentensprechtage vergeben.
Die Rentensprechtage finden wie bisher von 09:00 - 12:00 Uhr und von 13:00 - 16:00 Uhr statt Die Sprechtagstermine dauern 20 Minuten. Im Einzelfall vergeben wir bei komplizierten oder aufwändigen Sachverhalten auch Doppeltermine.
Das Mitbringen einer Begleitperson ist bei Rentensprechtagen derzeit ausnahmslos NICHT gestattet. Benötigt der Kunde unbedingt eine Begleitperson, müssen wir dies vorab mit der Behörde absprechen, bei der der Sprechtag stattfindet.
Die Kunden müssen die Hygieneschutzregelungen der Deutschen Rentenversicherung Bayern Süd und der Behörde einhalten, bei der der Sprechtag stattfindet. Kunden müssen sich in jedem Fall ausweisen können, einen 3G-Nachweis und die Bestätigung ihres Sprechtagstermins mitbringen und während des gesamtes Aufenthalts in der Behörde eine FFP2-Maske tragen. Sofern die Behörde vor Ort die Einhaltung weiterer Regeln (Hinterlassen von Kontaktdaten, Einhaltung der 2G-Regel) verlangt, werden die Kunden bei der Terminvergabe darüber informiert.
Wir weisen darauf hin, dass die Hygieneschutzstandards der Deutschen Rentenversicherung Bayern Süd auch vor Ort an den Rentensprechtagen unbedingt eingehalten werden müssen!
Der Rentenberater der Deutschen Rentenversicherung kann die Beratung eines Kunden verweigern, wenn sich dieser nicht an die Hygieneschutzstandards hält oder Covid19-Symptome wie Fieber, Erkältungsanzeichen oder Atemwegsprobleme zeigt.
Sollte ein Rentensprechtag nicht stattfinden können, werden alle Kunden, die bereits einen Termin gebucht hatten, von uns rechtzeitig kontaktiert.